Anwaltshonorar der Anwaltskanzlei FABIAN & PARTNERS (Brno, Prag)
Honorare für Rechtsdienste werden im Vertrag (Vertragshonorar) zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten festgelegt, und zwar in Abhängigkeit vom rechtlichen und zeitlichen Aufwand der geleisteten Dientsleistung. Falls kein Honorar zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt beschlossen wurde, wird die Höhe des außervertraglichen Honorars im Einklang mit der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Rs., über Anwaltshonorare und Ersatzleistungen für Rechtsanwälte für die Gewährleistung der Rechtsdienste (Rechtsanwaltstarif) i.d.F. fortfolgender Vorschriften, festgelegt.
Das Honorar kann im Vertag als Zeit-, Leistungs-, Pauschal- oder Anteilshonorar festgelegt werden.
- Zeithonorar ist Vergütung der Rechtsanwaltstätigkeit, die der Kunde dem Rechtsanwalt gemäß der beanspruchten Zeit vergütet.
- Leistungshonorar ist das im Vertrag nach der Anzahl der Rechtsgeschäfte der Rechtsberatung festgelegte Honorar, die im jeweiligen Geschäftsfall geleistet werden. Im Rechtsanwalttarif ist das Rechtsgeschäft der Rechtsberatung geregelt. Es handelt sich zum Beispiel um die Übernahme und Vorbereitung einer Rechtsvertretung oder Verteidigung, Abfassung eines Vertrages, einer Klage, einer Berufung, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, usw.
- Pauschalhonorar ist besonders für solche Mandanten geeignet, die regelmäßig Rechtsdienste in einem bestimmten stabilen Umfang in Anspruch nehmen, und die solche geleisteten Rechtsdienste mit einem fest vereinbarten Pauschalbetrag regelmäßig (zum Beispiel monatlich) begleichen. Im Rahmen des Pauschalhonorars werden dem Mandanten Rechtsdienste ohne Rücksicht auf ihren Umfang im gegebenen Zeitraum gewährleistet.
- Anteilshonorar ist ein Honorar, das von beiden Parteien als Anteil nach dem Ergebnis der Rechtsangelegenheit vereinbart wird (das heißt prozentuell aus dem in der Rechtsangelegenheit zuerkannten Anspruch).
Außer eines Honorars werden dem Mandanten auch notwendige Auslagen verrechnet, die mit dem geleisteten Rechtsdienst verbunden sind (zum Beispiel Reisekosten, Gerichts- und Verwaltungsgebühren, Erstattung für aufgewandte Zeit, Übersetzungskosten und Gutachtenkosten).