Schadenersatz und Gewinnausfallerstattung
Einer von Spezialbereichen unserer Rechtsanwaltskanzlei ist die Problematik der Verantwortung für Schäden einschließlich Gewinnausfallerstattung, und zwar vor allem in Handelsbeziehungen – sowohl zwischen Unternehmern untereinander als auch zwischen der Gesellschaft (Aktionären/Gesellschaftern) und ihrem statutarischen Organ (Geschäftsführer, Vorstand). Schon bei Abfassung von Verträgen nutzen unsere Kunden unsere Kenntnisse in Fragen der Schadenverhütung und der rationellen Einteilung der Risiken in Handelsbeziehungen.
Selbstverständlich ist dann Vertretung von Kunden in Streiten, die wegen Schandeverantwortung geführt werden.
Wir gewähren Hilfe auch bei Wahrnehmung der Kundenrechte gegen die Tschechische Republik beim Schadenersatz verursacht vom unrichtigen amtlichen Vorgang oder von einer rechtswidrigen Entscheidung eines Staatsorgans.